Rollstuhltaxi Freiburg

Rollstuhlfahrten in Freiburg – sicher und zuverlässig ans Ziel

Unsere speziell ausgestatteten Fahrzeuge bringen Sie zuverlässig zu Klinik-, Therapie- oder Arztterminen. Mit geprüfter Ausstattung und erfahrenen Fahrern.

Auf einen Blick: unser Rollstuhltaxi in Freiburg

Rollstuhltaxi Freiburg
erfahrene Fahrer
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zufriedene Kunden
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Jahre Erfahrung
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spezialisierte Fahrzeuge für Rollstuhltransporte

Unsere Fahrzeuge

Unsere Fahrzeuge sind speziell für Rollstuhltransporte umgebaut und werden jährlich nach DIN 75078 TÜV-geprüft.
So ist gewährleistet, dass jede Fahrt sicher, ruhig und komfortabel abläuft.

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Rollstuhl-Fahrzeuge

Unser Rollstuhltaxi fährt Sie sicher zu:

Beispiele für häufige Ziele von Rollstuhlfahrten:

Kliniken & Arztpraxen
Uniklinik Freiburg
Therapie- & Reha-Zentren
Dialysezentren
private Auswärtsfahrten
Serienfahrten

Wie hoch sind die Kosten für ein Rollstuhltaxi

Krankenkasse übernimmt:
Bei medizinisch notwendigen Fahrten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten. Wir rechnen direkt mit der Kasse ab, sodass Sie sich danach um nichts kümmern müssen.

was wird benötigt:

  • Ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung (Transportschein)
    mehr dazu
  • Ausstellung durch Hausarzt, Facharzt oder Klinik
  • Bei regelmäßigen Fahrten: Genehmigung der Krankenkasse

Private Fahrten:
Die Stadt Freiburg unterstützt schwerbehinderte Personen mit bis zu vier geförderten Fahrten pro Monat.

Selbstzahler & Privat versicherte: Sie können bequem bar oder mit Karte zahlen.

Rollstuhlfahrt Freiburg

Kostenübernahme

Wir rechnen direkt mit der Krankenkasse ab.

Geprüfte Spezialfahrzeuge

nach DIN 75078. Auch für Elektrorollstühle.

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geschulte Fahrer

Freundlich, geduldig, erfahren und hilfsbereit.

Zuverlässig & Pünktlich

wir kommen, wie vereinbart. Keine ewigen Wartezeiten.

Deutschsprachig

Für eine reibungslose Kommunikation mit Ihrem Fahrer.

Sicher & Respektvoll

Wir behandeln jeden Fahrgast mit Respekt und Rücksicht.

Den Transportschein richtig ausfüllen

Damit die Rollstuhlfahrt von Ihrer Krankenkasse übernommen wird, muss das Formular zur “Verordnung einer Krankenbeförderung” richtig ausgefüllt sein.

Diese Felder werden oft falsch ausgefüllt:

  1. Datum: muss mit dem tatsächlichen Datum der Fahrt übereinstimmen
  2. Grund der Beförderung: richtiges Kreuz setzen. Bei ambulanten Fahrten entsprechendem Pflegegrad
  3. Arztstempel & Unterschrift müssen vorhanden sein

Fahrten zu einer ambulanten Behandlung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur noch in Ausnahmefällen und nach vorheriger Genehmigung. Oder siehe 1. Grund der Beförderung b): Ambulante Behandlung bei Merkzeichen „aG“, „Bl“, „H“ (auf der Rückseite des Schwerbehindertenausweises) – oder wenn ein Einstufungsbescheid in den Pflegegrad 4 oder 5 oder ein Einstufungsbescheid in den Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung (G) vorliegt, die nachweislich bescheinigt ist.

Zu 2 – Behandlungstag / Behandlungsstätte:
Eine abweichende Behandlungsstätte als die des Arztes oder der Ärztin im Stempelfeld muss unter Ziffer 2 eingetragen sein.

Zu 3 – Art und Ausstattung der Beförderung:
Taxi/Mietwagen muss angekreuzt sein.
Wenn mit Rollstuhl, muss dies ebenfalls eingekreuzt sein.
Achtung: Wenn KTW, Tragestuhl und/oder Liegend eingekreuzt wurde, ist der Schein für uns ungültig. Sie brauchen dann einen Krankentransportwagen.

Zu 4 – Begründung / Sonstiges:
Fährt der Versicherte nicht von oder zu seiner Wohnung, muss der abweichende Ort unter Ziffer 4 eingetragen sein.
Oder: Wenn aus medizinischen Gründen über die Autobahn gefahren werden muss.

Merkzeichen:
(aG) außergewöhnlich gehbehindert
(Bl) blind
(H) hilfsbedürftig

Für Krankenbeförderungen müssen Sie einen Eigenanteil bezahlen. Dieser beträgt maximal 10 % der Fahrtkosten, mindestens jedoch 5 € und höchstens 10 € pro Fahrt.

Befreiung von Zuzahlungen:
Wenn Sie im Besitz eines Befreiungsausweises für das aktuelle Jahr sind, entfällt der Eigenanteil.

Wir unterstützen Sie gerne beim richtigen Ausfüllen des Transportscheins, wenn Sie sich unsicher sind!
Emad Georgos von Taxiservice Freiburg

So läuft eine Rollstuhlfahrt mit uns ab

Anrufen & Fahrt vereinbaren
Einfach anrufen, Ziel & Uhrzeit nennen. Wir bestätigen direkt telefonisch.
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Pünktliche Abholung
Unser Fahrer hilft beim Einsteigen, sichert den Rollstuhl und sorgt für eine angenehme Fahrt.
Rückfahrt nach Hause
Wenn der Termin beendet ist, einfach kurz anrufen. Wir kommen holen Sie ab.

Fragen & Antworten

Ja – selbstverständlich!
Unsere Fahrzeuge sind speziell für Elektrorollstühle ausgerüstet und nach DIN 75078 geprüft.
Der Fahrgast kann im eigenen Rollstuhl sitzen bleiben, während dieser über eine stabile Rampe ins Fahrzeug fährt und dort mit einem Mehrpunkt-Gurtsystem sicher fixiert wird.
So garantieren wir eine ruhige, sichere und komfortable Fahrt – ohne Umsetzen, ohne Stress.

Ja, das ist einer unserer Schwerpunkte.
Viele unserer Fahrgäste nutzen unser Rollstuhltaxi für regelmäßige Fahrten – etwa zu Dialyse, Physiotherapie, Reha oder Tagespflege.
Wir holen pünktlich ab und bringen unseren Fahrgast nach dem Termin wieder sicher nach Hause.
Auch Serienfahrten mit Genehmigung der Krankenkasse sind problemlos möglich.

Bei Kassenfahrten rechnen wir direkt mit allen gesetzlichen Krankenkassen ab – Sie müssen sich um nichts kümmern.
Für private Fahrten (z. B. Freizeit, Besuch, Ausflug) oder bei privat versicherten bieten wir verschiedene Zahlungsarten an:

  • Kartenzahlung im Fahrzeug (EC-/Kreditkarte)
  • Barzahlung beim Fahrer

Wir informieren Sie gerne vorab über die passende Option.

Ja.
Unsere Fahrer unterstützen bei allen Schritten: vom Abholen an der Haustür über das Auffahren der Rampe bis zur sicheren Sicherung des Rollstuhls im Fahrzeug.
Auf Wunsch begleitet der Fahrer den Fahrgast sogar bis zur Tür der Praxis oder Klinik.
Alle Fahrer sind geschult und erfahren im Umgang mit Menschen mit eingeschränkter Mobilität.

Wir möchten, dass sich jeder Fahrgast sicher und gut aufgehoben fühlt.

Der Transportschein (auch „Verordnung einer Krankenbeförderung“) ist die Grundlage, damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt.
Er wird vom Arzt oder der Klinik ausgestellt, wenn die Fahrt medizinisch notwendig ist – zum Beispiel für Arztbesuche, Behandlungen, Dialyse oder Entlassungen.

Wichtig:

  • Das Datum der Fahrt muss stimmen
  • Der Grund der Beförderung (z. B. Behandlung, Entlassung, Dialyse) muss eingetragen sein
  • Arztstempel und Unterschrift dürfen nicht fehlen

Hier erfahren Sie mehr dazu.

Falls etwas unklar ist, helfen wir gern:
Einfach anrufen und den Schein prüfen lassen – wir unterstützen Sie dabei.

Jetzt anrufen und Fahrt vereinbaren